Ja. In 2 Fällen können Sie eine Google-Bewertung löschen lassen:
die Bewertung verstößt gegen Google-Richtlinien
die Bewertung verstößt gegen geltendes Recht
Gegen Bewertungen im Allgemeinen – unabhängig von Suchmaschine und Plattform – können Sie sich jedoch nicht wehren. Der Bundesgerichtshof entschied 2009 im sogenannten „Spickmich“-Urteil (VI ZR 196/18), dass sich Betroffene auch ohne ihre Einwilligung auf Internet-Portalen bewerten lassen müssen.
Sie können also nicht jede schlechte Google-Rezension löschen lassen, denn die Meinungsfreiheit und Authentizität der Bewertungen haben einen hohen Stellenwert.
Das bekräftigte auch der BGH in einem weiteren Urteil 2014 (VI ZR 358/13): Das Interesse der Öffentlichkeit, sich über Unternehmen zu informieren, wiege stärker als das Persönlichkeitsrecht – sofern die Bewertungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
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